Hausregeln
Herzlich willkommen in der Rehberg Hütte. Unser Ferienhaus liegt in einer besonders ruhigen Umgebung im Zottbachtal. Damit diese Ruhe, das gute Verhältnis zu unseren Nachbarn und die Qualität der Unterkunft erhalten bleiben, ist die folgende Hausordnung von allen Urlaubsgästen einzuhalten. Die buchende Person ist dafür verantwortlich, sämtliche Mitreisenden und genehmigten Besucher über die Regeln zu informieren.
Ruhezeiten, Lärmschutz und Rücksichtnahme
- Die Nachtruhe gilt täglich von 22:00 bis 7:00 Uhr.
- Während der Nachtruhe sind Musik, Gespräche und sonstige Geräusche im Freien auf ein nicht störendes Minimum zu reduzieren. Musik im Außenbereich ist ab 22:00 Uhr vollständig einzustellen.
- Auch außerhalb der Ruhezeit ist jede vermeidbare Lärmbelästigung zu unterlassen. Türen und Fenster sind bei Musik oder lauteren Gesprächen geschlossen zu halten.
- Die Nachbarn und Anwohner sind jederzeit respektvoll zu behandeln.
Verbot von Partys und Veranstaltungen
- Erlaubt ist ausschließlich das übliche gesellige Zusammensein der angemeldeten Reisegruppe unter Einhaltung der Ruhe- und Lärmschutzregeln.
- Partys, Junggesellenabschiede, Geburtstagsfeiern mit zusätzlichen Gästen, Vereinsveranstaltungen und sonstige organisierte oder laute Zusammenkünfte sind ausdrücklich untersagt.
Belegung, Besucher und Übernachtung
- Auf dem Grundstück und im Haus dürfen sich grundsätzlich nur die bei der Buchung angemeldeten Personen aufhalten.
- Weitere Besucher sind nur nach vorheriger Anmeldung und ausdrücklicher Rücksprache mit dem Eigentümer zulässig.
- Zu keinem Zeitpunkt dürfen sich mehr als 15 Personen gleichzeitig in der Rehberg Hütte oder auf dem Grundstück aufhalten. Eine Überbelegung ist nicht gestattet.
- Nicht angemeldete Übernachtungen sind untersagt. Die Weitergabe des Schlüsselsafe-Codes oder anderer Zugangsdaten an Dritte ist nicht erlaubt.
An- und Abreise
- Der Check-in ist am Anreisetag ab 16:00 Uhr möglich. Der Zugang erfolgt über den mitgeteilten Schlüsselsafe-Code.
- Der Check-out erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr. Abweichungen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache möglich.
- Die Rehberg Hütte ist bei Abreise:
- besenrein zu hinterlassen,
- der Müll ordnungsgemäß zu entsorgen,
- der Kühlschrank vollständig zu leeren,
- das benutzte Geschirr zu reinigen,
- der Gartengrill zu reinigen und die Asche zu entsorgen.
- Fenster und Türen sind zu schließen, nicht benötigte elektrische Geräte und das Licht auszuschalten und der Schlüssel wieder im Schlüsselsafe zu hinterlegen.
Parken und Zufahrt
- Auf dem Grundstück der Rehberg Hütte dürfen keine Fahrzeuge, Wohnmobile, Wohnwagen, Anhänger oder vergleichbare Fahrzeuge abgestellt werden.
- Zum Parken ist der kleine öffentliche Zufahrtsweg oberhalb der Rehberg Hütte zu nutzen. Die Fahrzeuge können dort platzsparend hintereinander in einer Reihe abgestellt werden.
- Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Für Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugen oder darin befindlichen Gegenständen wird nur im Rahmen der
- gesetzlichen Vorschriften gehaftet.
Rauchen, Feuer und Grillen
- Im gesamten Gebäude gilt ein striktes Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Verdampfer und vergleichbare Produkte.
- Im Außenbereich darf nur unter Verwendung eines geeigneten Aschenbechers geraucht werden. Zigarettenreste dürfen weder auf dem Grundstück noch in der Natur entsorgt werden.
- Grillen ist ausschließlich mit dem bereitgestellten Kamingrill und ausschließlich mit Holzkohle gestattet. Holzkohle ist von den Gästen mitzubringen.
- Das Entzünden von Holz, Lagerfeuern, Feuerkörben und sonstigem offenem Feuer ist auf dem gesamten Grundstück verboten. Eigene Grillgeräte dürfen nicht verwendet werden.
- Der Grill darf niemals unbeaufsichtigt bleiben und muss nach der Nutzung vollständig abgekühlt und sauber hinterlassen werden.
Musik, Anlagen und besondere Aktivitäten
- Große Musikanlagen, leistungsstarke Lautsprecher, Subwoofer, Karaokeanlagen und vergleichbare Geräte dürfen weder im Haus noch im Außenbereich betrieben werden.
- Feuerwerk, Böller, Konfettikanonen, Nebelmaschinen und ähnliche Geräte oder Effekte sind nicht gestattet.
- Das Aufstellen oder Nutzen von Zelten, Pavillons, Wohnmobilen, Wohnwagen oder sonstigen Schlaf- und Veranstaltungsbauten ist verboten.
Haustiere
- Haustiere sind vor der Anreise anzumelden. Es sind maximal drei Haustiere zulässig; weitere Tiere nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung.
- Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt oder allein im Haus zurückgelassen werden.
- Betten, Matratzen, Sofas, Sessel und sonstige Polstermöbel sind für Haustiere tabu. Mitgebrachte Decken oder Körbchen sind zu verwenden.
- Hinterlassenschaften sind auf dem gesamten Grundstück unverzüglich aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Die Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass von ihren Tieren keine Lärm-, Geruchs- oder sonstigen Belästigungen, Gefährdungen oder Beschädigungen ausgehen.
- Verschmutzungen und Schäden durch Tiere sind unverzüglich zu melden. Ein hierdurch verursachter zusätzlicher Reinigungs- oder Reparaturaufwand kann dem verantwortlichen Gast berechnet werden.
Sorgfalt, Sicherheit und Schäden
- Haus, Inventar, Garten, Bäume, Zäune und technische Einrichtungen sind sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.
- Rauchmelder, Feuerlöscher und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht manipuliert, abgedeckt oder entfernt werden.
- Festgestellte Schäden, Defekte oder Gefahrenstellen sind dem Eigentümer unverzüglich zu melden. Eigenmächtige Reparaturen sind nicht gestattet.
- Kinder sind entsprechend ihrem Alter und den örtlichen Gegebenheiten zu beaufsichtigen. Besondere Vorsicht gilt an Treppen, am Grill sowie im Außenbereich.
- Für schuldhaft verursachte Schäden und einen über das übliche Maß hinausgehenden Reinigungsaufwand haftet der jeweilige Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften.
Müll, Umwelt und Außenbereich
- Abfälle sind zu trennen und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Sperrmüll und zurückgelassene größere Gegenstände sind nicht zulässig.
- Mit Wasser, Strom und Heizung ist verantwortungsvoll umzugehen. Beim Verlassen des Hauses sind Licht und nicht benötigte Geräte auszuschalten.
- Gartenmöbel und sonstige Gegenstände dürfen nicht außerhalb des Grundstücks gebracht werden. Die Natur, angrenzende Flächen und Privatgrundstücke sind zu respektieren.
WLAN
- Das WLAN darf ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden. Das Abrufen oder Verbreiten rechtswidriger Inhalte sowie Rechtsverletzungen über den Anschluss sind untersagt.
- Die Zugangsdaten dürfen nicht an nicht angemeldete Dritte weitergegeben werden. Für vorübergehende Ausfälle oder Einschränkungen wird keine Verfügbarkeit zugesichert.
Verstöße und Konsequenzen
Anweisungen des Eigentümers oder seiner Beauftragten zur Wiederherstellung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung sind unverzüglich zu befolgen. Bei einer Ruhestörung erfolgt grundsätzlich die Aufforderung zur sofortigen Unterlassung. Bei Wiederholung oder bei einem schwerwiegenden Verstoß kann der Aufenthalt fristlos beendet und das Hausrecht ausgeübt werden. In diesem Fall besteht, soweit gesetzlich zulässig, kein Anspruch auf Erstattung nicht genutzter Übernachtungen. Verursachte Einsatz-, Reinigungs-, Reparatur- oder sonstige Folgekosten können nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.Bei akuten oder fortgesetzten Störungen können Polizei oder zuständige Behörden eingeschaltet werden.
Anerkennung der Hausordnung
Mit der Buchung und Nutzung der Rehberg Hütte erkennen die buchende Person, alle Mitreisenden und genehmigten Besucher diese Hausordnung an. Sie ergänzt den Mietvertrag beziehungsweise die Buchungsbedingungen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
